Nach einer äußerst engagiert geführten Diskussion, die eine wichtige Entscheidung aus allen Perspektiven sorgfältig vorbereitet hatte, wurde am Mittwochabend auf der Schulkonferenz beschlossen, dass für das kommende Schuljahr am Emsland-Gymnasium ein Handy-Verbot (internetfähige Endgeräte) für alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 bis 10 gelten wird. Ausgenommen davon sind selbstverständlich Schülerinnen und Schüler, die aus medizinischen oder anderen zwingenden Gründen auf das Mitführen ihres Smartphones angewiesen sind. Eltern können in diesen Fällen einen entsprechenden Antrag an die Schulleitung stellen.
In der auch von Schüler- und Elternvertreter:innen geführten Diskussion wurden auch die Sorgen aufgenommen, dass bei einem Notfall auf dem Schulweg das Gerät ggf. fehlen würde. Daher wird das Mitführen von Handys erlaubt, die über keinen Internetzugang verfügen: Beispiellink Ebenfalls wurde angemerkt, dass viele Schüler:innen aus der Umgebung das Deutschlandticket auf dem Handy mitführen. Für eine Bereitstellung entsprechender Karten sind wir bereits mit den Verkehrsbetrieben im Austausch.
Die Lehrkräfte hatten die Diskussion um ein Handyverbot bereits auf der Lehrkräftekonferenz am 16. Juni geführt und waren sich mit überwältigender Mehrheit (bei einer Gegenstimme) darin einig, dass den vielfältigen Problemen, die das Mitführen des Smartphones in der Schule verursacht, nur noch durch ein generelles Verbot begegnen werden könne. Neben dem wiederkehrenden Missbrauch in den Pausen für Fotos, Videos, Spielen, Chats – teilweise auch während des Unterrichts unbeobachtet bei Toilettengängen – spielten in der Diskussion auch die alarmierenden Erkenntnisse der Wissenschaft eine Rolle. Demnach bedeute bereits das Mitführen eines ausgeschalteten Smartphones in der Tasche eine enorme Ablenkung für die Lernenden.
Das Emsland-Gymnasium folgt mit dieser Entscheidung dem Handlungsleitfaden des Ministeriums für Schule und Bildung in NRW, wonach „auch ein generelles Verbot“ grundsätzlich möglich ist. Selbstverständlich bedeutet die getroffene Entscheidung keine Einschränkung hinsichtlich unseres Anspruchs, die Medienkompetenz der Schülerinnen und Schüler zu erweitern und zu stärken. Das ist aber durch die Nutzung der IPads in allen Jahrgangsstufen gewährleistet.
Für die Schülerinnen der Jahrgangsstufe EF bis Q2 gilt das Verbot nicht; sie dürfen aber im kommenden Schuljahr ihre Smartphones ausschließlich in dem für diese Stufen reservierten Selbstlernzentrum nutzen. Die Regelung ist Teil der Schulordnung und wurde für ein Probejahr verabschiedet.