Datenschutzerklärung /
Erfüllung der Informationspflicht gem. Art. 13, 14 DSGVO
kurz erklärt |
Wozu dient diese Datenschutzerklärung?
Die Schule verarbeitet Daten über Personen (personenbezogene Daten). Diese Daten finden sich in Akten und Dokumenten, aber auch digitale Daten gehören dazu. Mit der vorliegenden Datenschutzerklärung kommt die Schule ihrer Pflicht nach, die Personen zu informieren, deren Daten sie verarbeitet. |
1. Verantwortung für die Datenverarbeitung
kurz erklärt |
Wer ist für den Datenschutz an der Schule verantwortlich?
Die Verantwortung für alle Datenverarbeitungen an der Schule liegt bei der Schulleitung. Sie ist für den Datenschutz an der Schule verantwortlich. Dabei wird sie von behördlichen Datenschutzbeauftragten unterstützt. In diesem Abschnitt finden sich die Kontaktdaten der Schulleiterin oder des Schulleiters und der für die Schule zuständigen behördlichen Datenschutzbeauftragten, an die man sich bei Fragen zum Datenschutz an der Schule wenden kann. |
Datenschutzbeauftragte
Name der oder des behördlichen Datenschutzbeauftragten | Nils Berkenheide |
Kontaktinformationen | Mail: datenschutz.st1@bdsb.nrw.schule Mobil: 0151 – 56751914 |
Die Kontaktdaten der zuständigen behördlichen Datenschutzbeauftragten für die öffentlichen Schulen im Regierungsbezirk Münster finden sich unter http://www.brms.nrw.de/go/behoerdliche_datenschutzbeauftragte.
3. Aufgabenbereiche der Schule und Datenverarbeitungen
kurz erklärt |
Bei welchen Aufgaben der Schule werden Daten verarbeitet?
Eine Schule erfüllt im Rahmen ihres Bildungs- und Erziehungsauftrags Aufgaben in verschiedenen Bereichen. Dabei verarbeitet sie personenbezogene Daten. Für eine bessere Übersicht wurden die einzelnen Datenverarbeitungen den unterschiedlichen Aufgabenbereichen der Schule zugeordnet. Personaldaten und Schülerakten fallen z. B. in den Aufgabenbereich Verwaltung, Klassenbücher oder Notenlisten sind dem Aufgabenbereich Unterricht zugeordnet. Eine detaillierte Information über die verarbeiteten Daten, die Verarbeitungszwecke und Rechtsgrundlagen findet sich in Abschnitt „4. Umfang, Zwecke, und Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitungen“. |
Aufgabenbereich | Datenverarbeitung (Verarbeitungstätigkeit) |
A. Verwaltung | A01. Personendatenverwaltung Personal und Externe |
A02. Personendatenverwaltung Schülerinnen, Schüler, Eltern | |
A03. Laufbahndokumentation (Schülerbegleitmappe) | |
A04. Beratungen sonderpädagogischer, medizinischer, psychologischer und sozialer Art | |
A05. Stunden- und Vertretungsplanung | |
B. Unterricht | B01. allgemeine Dokumentation der Schule |
B02. Erfüllung des pädagogischen Auftrags (Schülerinnen und Schüler) | |
C. Statistik | C01. Bildungsplanung |
C02. Krankenstand (Lehrkräfte) | |
D. weitere | D01. Bereitstellung öffentlich zugänglicher Webfrontends (z. B. Homepage) |
D02. Videoüberwachung des öffentlich zugänglichen Raums der Schule | |
D03. Bereitstellung und Betrieb einer Basis-IT-Infrastruktur | |
D04. Bereitstellung und Betrieb eines Lernmanagementsystems | |
D05. Bereitstellung und Betrieb eines Messengers und Videokonferenzsystems | |
D06. Dokumentation der Testergebnisse der durchgeführten Coronatests |
E. einwilligungspflichtige Datenverarbeitungen aus den Aufgabenbereichen A.-D. im Detail | Unter Punkt E sind die Datenverarbeitungen aus den Aufgabenbereichen A.-D., für die die Schule die Einwilligung der Betroffenen benötigt, noch einmal detailliert dargestellt. |
4. Umfang, Zwecke, und Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitungen
kurz erklärt |
Welche Daten werden zu welchen Zwecken auf welcher Basis verarbeitet?
Die folgende Tabelle informiert ausführlich über die Art der Daten, die verarbeitet werden, zu welchen Zwecken sie verarbeitet werden und auf welcher Grundlage (gesetzliche Rechtsgrundlage oder Einwilligung) diese Verarbeitung stattfindet. Die Tabelle E. fasst die Datenverarbeitungen zusammen, für die die Schule eine Einwilligung benötigt. Wozu verarbeitet die Schule Daten? Die Datenverarbeitungen, die die Schule bei der Erfüllung ihrer Aufgaben vornimmt, erfolgen zu einer Vielzahl unterschiedlicher Zwecke. Diese stehen in Zusammenhang mit der Verwaltung der Schule, der Erteilung des Unterrichts oder der Beurteilung der Schülerinnen und Schüler. Auch zur Erstellung von Statistiken, für die Kommunikation mit Eltern oder anderen Stellen. Auch für die Öffentlichkeitsarbeit der Schule werden Daten verarbeitet. Wer erlaubt der Schule die Daten zu verarbeiten? Die Schule verarbeitet Daten nur dann, wenn sie dazu eine Erlaubnis hat. Für den überwiegenden Teil der Datenverarbeitungen stellt das Schulgesetz NRW die rechtliche Grundlage dar. Findet sich die Erlaubnis nicht im Schulgesetz NRW wieder, benötigt die Schule in der Regel die Einwilligung der Betroffenen, z. B. für Foto- und Videoaufnahmen. |
A. Verwaltung | ||||
Verarbeitungs- tätigkeit und -zweck |
betroffene Personen | verarbeitete Daten | Rechts-grundlagen | eingesetzte Systeme |
A01. Personendaten-verwaltung Personal und Externe Zweck: |
▪ Lehrkräfte
▪ sonstiges Personal an der Schule ▪ Bewerberinnen, Bewerber ▪ (externe) Funktions-träger*innen, |
Personen-stammdaten, z. B. Name, Adresse Organisationsdaten, ggf. weitere Daten, auch Text-, Bild- und Tondaten, in deren Verarbeitung die Betroffenen eingewilligt haben (Details s. E.A1) |
Art. 6 Abs. 1 lit. e), Abs. 3 lit. b) DSGVO in Verbindung mit SchulG NRW, VO‑DV II
Art. 6 Abs. 1 lit. e), Abs. 3 lit. b) DSGVO in Verbindung mit §3 Abs. 1 DSG NRW Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO (Einwilligung, Details s. E.A1) |
· SchILD
· IServ · Untis · WebUntis · Excel · Datenbanken · Akten |
A02. Personendaten-verwaltung Schülerinnen, Schüler, Eltern Zweck: |
▪ Schülerinnen, Schüler
▪ Eltern, Verpflichtete ▪ Dritte, die seitens der Eltern mit der Betreuung beauftragt worden sind, |
Personen-stammdaten, z. B. Name, Adresse Organisationsdaten, Leistungsdaten ggf. weitere Daten, auch Text-, Bild- und Tondaten, in deren Verarbeitung die Betroffenen eingewilligt haben (Details s. E.A1) |
Art. 6 Abs. 1 lit. e), Abs. 3 lit. b) DSGVO in Verbindung mit SchulG NRW, VO‑DV I, VO-DV II
Art. 6 Abs. 1 lit. e), Abs. 3 lit. b) DSGVO in Verbindung mit §3 Abs. 1 DSG NRW Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO (Einwilligung, Details s. E.A1) |
· SchILD
· WebUntis · Akten |
A03. Laufbahn-dokumentation (Schüler-begleitmappe) Zweck: |
▪ Schülerinnen, Schüler
▪ Eltern, Verpflichtete ▪ Dritte, die seitens der Eltern mit der Betreuung beauftragt worden sind, ▪ Lehrkräfte, ▪ (externe) Funktions-träger*innen, |
Zeugnis-zweitschriften
Schriftverkehr, Aktenvermerke über die Schullaufbahn sonder-pädagogische Gutachten Unterlagen zur Aufnahme an die Schule Prüfungsakten ggf. weitere Daten, auch Text-, Bild- und Tondaten, in deren Verarbeitung die Betroffenen eingewilligt haben (Details s. E.A1) |
Art. 6 Abs. 1 lit. e), Abs. 3 lit. b) DSGVO in Verbindung mit SchulG NRW, VO‑DV I, VO-DV II
Art. 6 Abs. 1 lit. e), Abs. 3 lit. b) DSGVO in Verbindung mit §3 Abs. 1 DSG NRW Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO (Einwilligung, Details s. E.A1) |
· SchILD
· WebUntis · Lupo · Kurs 42 |
A04. Beratungen sonder-pädagogischer, medizinischer, psychologischer und sozialer Art Zweck: |
▪ Schülerinnen, Schüler
▪ Eltern, Verpflichtete ▪ Lehrkräfte, ▪ (externe) Funktions-träger*innen, |
Personen-stammdaten, z. B. Name, Adresse Beratungs-unterlagen sonder-pädagogischer, medizinischer, psychologischer und sozialer Art ggf. weitere Daten, auch Text-, Bild- und Tondaten, in deren Verarbeitung die Betroffenen eingewilligt haben (Details s. E.A1) |
Art. 6 Abs. 1 lit. e), Abs. 3 lit. b) DSGVO in Verbindung mit SchulG NRW, VO‑DV I, VO-DV II
Art. 6 Abs. 1 lit. e), Abs. 3 lit. b) DSGVO in Verbindung mit §3 Abs. 1 DSG NRW Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO (Einwilligung, Details s. E.A1) |
· SchILD
· Akten |
A05. Stunden- und Vertretungs-planung Zwecke: Durchführung des Unterrichts Sicherstellung des Unterrichts Organisation des Vertretungs-unterrichts |
▪ Lehrkräfte
▪ (externe) Funktions-träger*innen, |
Personen-stammdaten, z. B. Name, Adresse Beschäftigungs-umfang Informationen zu möglichem Einsatz An- und Abwesenheit ggf. weitere Daten, auch Text-, Bild- und Tondaten, in deren Verarbeitung die Betroffenen eingewilligt haben |
Art. 6 Abs. 1 lit. e), Abs. 3 lit. b) DSGVO in Verbindung mit SchulG NRW, VO‑DV II
Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO (Einwilligung) |
· Untis
· WebUntis |
B. Unterricht | ||||
Verarbeitungs- tätigkeit |
betroffene Personen | verarbeitete Daten | Rechts-grundlagen | eingesetzte Systeme |
B01. allgemeine Dokumentation der Schule Zweck: |
▪ Lehrkräfte
▪ Schülerinnen, Schüler ▪ Eltern, Verpflichtete ▪ (externe) Funktions-träger*innen, |
Personen-stammdaten, z. B. Name, Adresse Organisationsdaten, Nachweise zum Unterricht Vermerke, Liste der schriftlichen Arbeiten und deren Ergebnisse ggf. weitere Daten, auch Text-, Bild- und Tondaten, in deren Verarbeitung die Betroffenen eingewilligt haben (Details s. E.B1) |
Art. 6 Abs. 1 lit. e), Abs. 3 lit. b) DSGVO in Verbindung mit SchulG NRW, VO‑DV I, VO-DV II
Art. 6 Abs. 1 lit. e), Abs. 3 lit. b) DSGVO in Verbindung mit §3 Abs. 1 DSG NRW Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO (Einwilligung, Details s. E.B1) |
· WebUntis |
B02. Erfüllung des pädagogischen Auftrags Zweck: |
▪ Schülerinnen, Schüler
▪ Eltern, Verpflichtete ▪ Lehrkräfte, ▪ (externe) Funktions-träger*innen, |
Personen-stammdaten, z. B. Name, Adresse Organisationsdaten, pädagogische Dokumentation: Auszüge aus bestehenden Sammlungen, Übersichtslisten, Notenlisten, Bewertungen, pädagogische Inhaltsdaten, ggf. weitere Daten, auch Text-, Bild- und Tondaten, in deren Verarbeitung die Betroffenen eingewilligt haben (Details s. E.B1) |
Art. 6 Abs. 1 lit. e), Abs. 3 lit. b) DSGVO in Verbindung mit SchulG NRW, VO‑DV I, VO-DV II
Art. 6 Abs. 1 lit. e), Abs. 3 lit. b) DSGVO in Verbindung mit §3 Abs. 1 DSG NRW Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO (Einwilligung, Details s. E.B1) |
· SchILD
· WebUntis · IServ · Kurs 42 · Lupo · Excel · SchILDmedia |
C. Statistik | ||||
Verarbeitungs- tätigkeit |
betroffene Personen | verarbeitete Daten | Rechts-grundlagen | eingesetzte Systeme |
C01. Bildungsplanung Zwecke: Erstellung der Landeskarte der Inklusion Daten für „Schule(n) suchen“ Vorbereitung Qualitätsanalyse Verwendung für Lehrerausbildung Förderung von Schülerinnen und Schüler mit Migrations-hintergrund |
▪ Lehrkräfte
▪ Schülerinnen, Schüler |
Lehrerdaten (LID, Lehrer-individualdaten)
Unterrichtsdaten (UVD) Abschlüsse Übergangs-empfehlung Zuwanderungs-daten, Religions-zugehörigkeit, Förderstatus der Schülerinnen und Schüler |
Art. 6 Abs. 1 lit. c), Abs. 3 lit. b) DSGVO in Verbindung mit BASS 10 – 41 Nr. 7 (Amtliche Schuldaten und weitere statistische Erhebungen; Erhebungs-verfahren und Daten-bereitstellung) | ASDPC |
C02. Krankenstand Zweck: |
• Lehrkräfte | Personen-stammdaten
Wochenarbeitstage, Krankheitstage, Maßnahmen-übersicht |
Art. 6 Abs. 1 lit. e), Abs. 3 lit. b) DSGVO in Verbindung mit SchulG NRW, VO‑DV II | GPC |
D. weitere Aufgabenbereiche | ||||
Verarbeitungs- tätigkeit |
betroffene Personen | verarbeitete Daten | Rechts-grundlagen | eingesetzte Systeme |
D01. Bereitstellung öffentlich zugänglicher Webfrontends (z. B. Homepage, Basis-IT-Infrastruktur, Lernmanagement-system, Messenger, Videokonferenz-tool, …) Zweck: webbasiertes Bereitstellen von Zugangsportalen |
▪ Besucherinnen, Besucher der Frontends
▪ Beschäftigte der Schule ▪ (externe) Funktions-träger*innen, ▪ Schülerinnen, Schüler, Eltern, (externe) Funktions-träger*innen |
Server-Logfiles
Newsletter-Abonnement, Kontaktanfragen, z. B. Name, E‑Mail Beschäftigte der Schule: Name, Aufgabe/Funktion, dienstliche Erreichbarkeit ggf. weitere Daten, auch Text-, Bild- und Tondaten, in deren Verarbeitung die Betroffenen eingewilligt haben |
Art. 6 Abs. 1 lit. e), Abs. 3 lit. b) DSGVO in Verbindung mit §3 Abs. 1 DSG NRW
§12 Abs. 1 Satz 1 IFG NRW Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO (Einwilligung) |
· Homepage
|
D02. Videoüberwachung des öffentlich zugänglichen Raums der Schule Zweck: Schutz des Eigentums gegen Vandalismus und Diebstahl |
▪ Besucherinnen, Besucher des öffentlichen Raums der Schule | Video-aufzeichnungen | Art. 6 Abs. 1 lit. e), Abs. 3 lit. b) DSGVO in Verbindung mit §20 DSG NRW | – |
D03. Bereitstellung und Betrieb einer Basis-IT-Infrastruktur Zweck: |
▪ Lehrkräfte
▪ sonstiges Personal an der Schule ▪ Schülerinnen, Schüler ▪ Eltern, Verpflichtete ▪ (externe) Funktionsträger, |
Daten gem. A01.-A04, B01, B02
ggf. weitere Daten, auch Text-, Bild- und Tondaten, in deren Verarbeitung die Betroffenen eingewilligt haben (Details s. E.D1) |
Art. 6 Abs. 1 lit. e), Abs. 3 lit. b) DSGVO in Verbindung mit SchulG NRW, VO‑DV I, VO-DV II
Art. 6 Abs. 1 lit. e), Abs. 3 lit. b) DSGVO in Verbindung mit §3 Abs. 1 DSG NRW Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO (Einwilligung,Details s. E.D1) |
· IServ
· Office Outlook Kalender |
D04. Bereitstellung und Betrieb eines Lernmanagement-systems Zweck: Realisierung digitaler Unterrichtsszenarien (eLearning-Szenarien) |
▪ Lehrkräfte
▪ sonstiges Personal an der Schule ▪ Schülerinnen, Schüler ▪ (externe) Funktionsträger, |
Personen-stammdaten, z. B. Name Organisationsdaten, pädagogische Dokumentation, pädagogische Inhaltsdaten, ggf. weitere Daten, auch Text-, Bild- und Tondaten, in deren Verarbeitung die Betroffenen eingewilligt haben (Details s. E.D1) |
Art. 6 Abs. 1 lit. e), Abs. 3 lit. b) DSGVO in Verbindung mit SchulG NRW, VO‑DV I, VO-DV II
Art. 6 Abs. 1 lit. e), Abs. 3 lit. b) DSGVO in Verbindung mit §3 Abs. 1 DSG NRW Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO (Einwilligung, Details s. E.D1) |
· IServ
· WebUntis |
D05. Bereitstellung und Betrieb eines Messengers und Videokonferenz-systems Zweck: Realisierung digitaler Unterrichtszenarien |
▪ Schülerinnen, Schüler
▪ Lehrkräfte, • sonstiges Personal an der Schule ▪ (externe) Funktionsträger |
Personen-stammdaten, z. B. Name
Organisationsdaten, ggf. weitere Daten, auch Text-, Bild- und Tondaten, in deren Verarbeitung die Betroffenen eingewilligt haben (Details s. E.D1) |
Art. 6 Abs. 1 lit. e), Abs. 3 lit. b) DSGVO in Verbindung mit SchulG NRW, VO‑DV I, VO-DV II
Art. 6 Abs. 1 lit. e), Abs. 3 lit. b) DSGVO in Verbindung mit §3 Abs. 1 DSG NRW Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO (Einwilligung, Details s. E.D1) |
· IServ |
D06. Dokumentation der Testergebnisse der durchgeführten Coronatests Zweck: |
• alle in der Schule in Präsenz tätigen Personen (Schüler*innen, Lehrer*innen, sonstiges an der Schule tätiges Personal) | Personen-stammdaten, z. B. Name Organisationsdaten, Testzeitpunkt, Testergebnis |
Art. 6 Abs. 1 lit. e), Abs. 3 lit. b) DSGVO in Verbindung mit
§1 Abs. (2b), (2e) CoronaBetrVO Art. 6 Abs. 1 lit. e), Abs. 3 lit. b) DSGVO in Verbindung mit §6 Abs.1, Abschnitt 1 lit. t) IfSG |
· Excel |
Sicherheit der Verarbeitung
Bei der Bereitstellung und Nutzung digitaler Systeme und Anwendungen werden zur Gewährleistung des ordnungsgemäßen Betriebs und der Verfügbarkeit der Systeme sowie zur Protokollierung sicherheitsrelevanter Ereignisse Betriebsdaten (Log-Files) verarbeitet.
E. einwilligungspflichtige Datenverarbeitungen aus den Aufgabenbereichen A.-D. im Detail
Rechtsgrundlage der Datenverarbeitungen: Speicherdauer: · sobald sie für die genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind (Art. 17 DSGVO). · wenn eine erteilte Einwilligung widerrufen wurde. |
||
Verarbeitungs- tätigkeit |
betroffene Personen | verarbeitete Daten |
E.A1 einwilligungspflichtige Datenverarbeitungen gem. A.01-A.04 zu schulverwalterischen Zwecken Zweck: Verarbeiten pseudonymisierter Daten im Rahmen wissenschaftlicher Untersuchungen und Befragungen |
▪ Schüler*innen
▪ Lehrkräfte ▪ (externe) Funktionsträger*innen |
Foto-, Video-, Audioaufzeichnungen z. B. im Rahmen der Lehreraus- und Fortbildung pseudonymisierte Daten im Rahmen wissenschaftlicher Untersuchungen und Befragungen |
E.B1 einwilligungspflichtige Datenverarbeitungen gem. B.01, B.02 zu unterrichtlichen Zwecken Zweck: Anlegen pseudonymisierter Nutzerkonten (Identität der Betroffenen gem. DSGVO geschützt) in externen Systemen, die die Schule im Rahmen der Erfüllung pädagogischer Aufgaben nutzt |
▪ Schüler*innen
▪ Lehrkräfte ▪ (externe) Funktionsträger*innen |
Foto-, Video-, Audioaufzeichnungen, z. B. für Plakate, Präsentationen, … Interviews, Erklärvideos, Hörspiele Aussprachübungen im Sprachunterricht, Bewegungsabläufe im Sportunterricht, künstlerische Darstellungen, Klassenpläne, Übersichten, … Pseudonyme |
E.D1 einwilligungspflichtige Datenverarbeitungen gem. D.03-D.05 in schulinternen Systemen Zweck: |
▪ Schüler*innen
▪ Lehrkräfte ▪ (externe) Funktionsträger*innen |
freiwillig bereitgestellte Daten im Rahmen der Nutzung der schulischen Systeme z. B. freiwillige Angaben im persönlichen Profil der Systeme |
E.E1 Dokumentation des Schullebens und Öffentlichkeitsarbeit Zweck: Veröffentlichen von Audio-, Foto-, Videoaufnahmen in analoger oder digitaler Form zu Zwecken der Öffentlichkeitsarbeit der Schule |
▪ Lehrkräfte
▪ sonstiges Personal an der Schule ▪ Schüler*innen ▪ (externe) Funktionsträger*innen ▪ Besucherinnen und Besucher der Schule |
Dokumentation des Schullebens, z. B. Klassenfotos, auf Klassen- oder Schulfahrten, von Aufführungen, beim Tag der offenen Tür Veröffentlichung von Aufnahmen, die im Rahmen der Dokumentation des Schullebens entstanden sind und bei denen ggf. vorhandene Personen nur „Beiwerk“ sind und nicht das Hauptmotiv darstellen Aufnahmen, die im Rahmen der Dokumentation des Schullebens entstanden sind und bei denen ggf. vorhandene Personen das Hauptmotiv darstellen, auch mit Namen der Betroffenen |
E.E2 einwilligungspflichtige Datenverarbeitungen im Rahmen der Klassenpflegschaft Zweck: Weitergeben von Audio-, Foto-, Videoaufnahmen auf Datenträger oder per Download zu persönlichen Zwecken der Betroffenen bzw. deren Erziehungsberechtigten Weitergeben von Kontaktdaten an die Teilnehmenden der jeweiligen Klassenpflegschaft (Erziehungsberechtigte der Mitschüler*innen) zum Zwecke der Kontaktaufnahme |
▪ Lehrkräfte
▪ sonstiges Personal an der Schule ▪ Schüler*innen ▪ (externe) Funktionsträger*innen |
Audio-, Foto-, Videoaufnahmen, die im Rahmen des Unterrichts entstanden sind (s. E.B1)
Audio-, Foto-, Videoaufnahmen, die im Rahmen der Dokumentation des Schullebens entstanden sind E-Mail-Adresse, Telefonnummer |
5. Empfängerkategorien und Datenweitergabe
kurz erklärt |
Wer hat Zugriff auf die Daten?
Daten werden nur von den Personen verarbeitet, die dafür im Rahmen ihrer Aufgabe eine Berechtigung besitzen. Lehrkräfte haben z. B. Zugriff auf die Adressen ihrer Schülerinnen und Schüler, sie notieren auch Teilnoten und führen Listen mit den Ergebnissen von Klassenarbeiten. Die Schule gibt Daten auch an andere Stellen weiter. Dies geschieht jedoch nur dann, wenn die Empfänger eine eigene Berechtigung für die Verarbeitung der Daten besitzen, oder wenn die Betroffenen in die Datenweitergabe eingewilligt haben. So erhält z. B. der Schulträger Daten von Schülerinnen und Schülern, um Schülerfahrkarten ausstellen zu können. Auch an die Bezirksregierung werden Daten weitergegeben, an das Schulministerium, das Gesundheits- oder das Jugendamt. |
Daten mit Personenbezug werden ausschließlich durch
- berechtigte Personen,
- in ihre Rechte und Pflichten eingewiesene Administratorinnen und Administratoren sowie
- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eines technischen Dienstleisters im Rahmen des Supports
verarbeitet.
Eine Datenübermittlung erfolgt an berechtigte Dritte nur auf Basis gültiger Rechtsnormen oder wenn die betroffene Person der Übermittlung ausdrücklich zugestimmt hat.
Personenbezogene Daten können unter anderem weitergegeben werden
- an eine aufnehmende Schule bei einem Schulwechsel oder Abgang von der Schule,
- an die untere Gesundheitsbehörde zum Zwecke der Schulgesundheitspflege,
- an Schulaufsichtsbehörden, den Schulträger und weitere Empfänger, soweit dies zur Erfüllung der dortigen per Rechtsvorschrift übertragenen Aufgaben erforderlich ist.
Zum Zwecke der Strafverfolgung, zur Gefahrenabwehr durch Polizeibehörden oder zur Erfüllung gesetzlicher Auflagen des Staatsschutzes kann ggf. eine Verpflichtung zur Auskunftserteilung vorliegen, welcher der Verantwortliche im Einzelfall nachzukommen hat.
Eine Datenverarbeitung auf Systemen externer Systemanbieter geschieht gemäß Art. 28 DSGVO (Auftragsverarbeitung) im Auftrag und auf Weisung der Schulleiterin bzw. des Schulleiters und nur für die genannten Zwecke.
6. Speicherdauer
kurz erklärt |
Wie lange werden Daten gespeichert?
Für die von der Schule erhobenen und verarbeiteten Daten gelten Fristen, wann die Daten wieder zu löschen sind. Die Löschfristen sind von der Art der Daten und den Verarbeitungszwecken abhängig und werden von den Rechtsgrundlagen, auf deren Basis sie erhoben wurden, bestimmt. Für die Schule ist das in der Regel das Schulgesetz NRW. Grundsätzlich werden Daten gelöscht, wenn sie nicht mehr benötigt werden (z. B. Pläne über den Tafeldienst). Andere Daten werden bis zu 50 Jahre aufbewahrt (z. B. Kopien von Abschlusszeugnissen). Daten, die freiwillig angegeben werden, werden gelöscht, wenn die Einwilligung widerrufen wird. Die folgende Tabelle gibt an, welche Daten wann gelöscht werden. |
Daten/Dokumente | Aufbewahrungszeit/ Löschfrist |
Zweitschriften von Abgangs- und Abschlusszeugnissen | 50 Jahre |
Schülerstammblätter | 20 Jahre |
Zeugnislisten, Zeugnisdurchschriften, (soweit es sich nicht um Abgangs- und Abschlusszeugnisse handelt), Unterlagen über die Klassenführung (Klassenbuch, Kursbuch), Akten über Schülerprüfungen | 10 Jahre |
alle übrigen Daten | 5 Jahre |
von Lehrkräften mit Genehmigung der Schulleitung auf privaten Computern verarbeitete personenbezogene Daten | 1 Jahr (nach Abgabe des Schülers, ab Ende des Kalenderjahres) |
Veröffentlichungen auf der Schulhomepage | Soweit nicht durch eine Einwilligung anders geregelt, nach Ende der Schulzeit. |
Führen einer Schulchronik: 1. Name, Geburtsname, Vorname, Geschlecht, 2. Geburtsdatum, Geburtsort, Geburtsland, 3. Anschrift, 4. Daten über die Dauer des Besuchs der Schule. | unbegrenzte Speicherung |
Die Aufbewahrungsfristen beginnen, sofern nichts anderes bestimmt ist, mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die personenbezogenen Daten zur Aufgabenerfüllung nicht mehr erforderlich sind, bei Schülerinnen und Schülern nicht vor Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Schulpflicht endet.
Freiwillig bereitgestellte Daten werden in den schulischen Systemen gelöscht,
- sobald sie für die genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind (Art. 17 DSGVO).
- wenn eine erteilte Einwilligung widerrufen wurde.
Für Logfiles und Cookies, die in der Regel bei automatisierten sowie browserbasierten Systemen und Anwendungen entstehen, gelten folgende Fristen:
Logfiles
System-Logfiles werden nach einer Aufbewahrungsfrist in der Regel von max. 30 Tagen, aus den Sicherungen nach in der Regel max. weiteren 30 Tagen automatisch gelöscht.
Cookies
Durch entsprechende Einstellungen in dem ggf. für die Nutzung eines Systems oder einer Anwendung eingesetzten Internetbrowsers können die Speicherung und Übermittlung der mit der Verarbeitung von Cookies einhergehenden Daten verhindert und bereits abgelegte Cookies gelöscht werden. Dies kann jedoch zur Folge haben, dass nicht sämtliche Funktionen eines Systems oder einer Anwendung vollumfänglich genutzt werden können.
7. Rechte Betroffener
kurz erklärt |
Welche Rechte haben Betroffene?
Betroffene haben das Recht zu erfahren, welche Daten die Schule über sie speichert. Sie können falsche Daten berichtigen lassen. Sie können verlangen, dass Daten gelöscht werden, wenn die Schule die Daten unrechtmäßig verarbeitet. Betroffene haben zudem das Recht sich zu beschweren, wenn sie der Ansicht sind, dass ihre Daten unrechtmäßig verarbeitet werden. Dazu können sie sich an die Landesdatenschutzbeauftragte (LDI) wenden. |
Betroffene haben jederzeit das Recht
- auf Auskunft über sie angehende Daten gem. Art. 15 DSGVO,
- auf Berichtigung unrichtiger sie angehende Daten gem. Art. 16 DSGVO,
- auf Löschung sie angehende Daten, wenn diese nicht mehr erforderlich sind, sie rechtswidrig verarbeitet werden oder die Einwilligung in die Verarbeitung widerrufen wurde gem. Art. 17 DSGVO,
- auf Einschränkung der Verarbeitung, um z. B. weitere Rechte geltend zu machen gem. Art. 18 DSGVO,
- auf Datenübertragbarkeit, um die sie angehende Daten ggf. anderen Verfahren zur Verfügung zu stellen gem. Art. 20 DSGVO,
- auf Widerspruch, um in einer besonderen Situation der weiteren Verarbeitung der sie angehenden Daten zu widersprechen gem. Art. 21 DSGVO.
Erteilte Einwilligungen in Datenverarbeitungen können jederzeit ohne Nennung von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Bei Nicht-Erteilen einer Einwilligung oder bei einem Widerruf einer erteilten Einwilligung darf den Betroffenen kein Nachteil entstehen.
Sollten Betroffene annehmen, dass ihre Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden, können sie sich auch an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden.
Zuständige Aufsichtsbehörde ist
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW (LDI)
Postfach 20 04 44
40102 Düsseldorf
Tel.: 0211/38424-0
E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de