Schulgottesdienste – Gönn dir die Zeit, es lohnt sich!

Zur Ruhe kommen, über das Leben nachdenken, zu Gott beten, Lieder singen, Gemeinschaft erleben, eine besondere Atmosphäre genießen. Das alles kannst du in unseren Schulgottesdiensten. Mach mit!

Gut zu wissen

  • fünfmal im Schuljahr
  • immer mittwochs in der 2. Std.
  • immer in einer Kirche
  •  in Kooperation mit den Ortsgemeinden
  • die Teilnahme ist freiwillig
  • eine Gottesdienstbesuchs-Erlaubnis von einem Erziehungsberechtigen muss vorliegen

Das Emsland-Gymnasium pflegt die Tradition des Schulgottesdienstes und schenkt damit sowohl den Schüler(inne)n, als auch den Lehrkräften regelmäßig eine kurze Auszeit von der Hektik und dem Trubel des Schulalltags.
Wir feiern Gottesdienste
• zum Schuljahresanfang
• im Advent
• in der Fasten-/ Passionszeit
• zum Abitur
• zum Schuljahresende
Einige der Gottesdienste feiern wir ökumenisch und andere konfessionell. Die katholischen und ökumenischen Schulgottesdienste finden dazu in der Elisabethkirche statt und die evangelischen in der Jakobi-Kirche, weil man in einem Kirchenraum das gemeinsame Beten und Singen viel intensiver erleben kann, als im Schulgebäude.
Die Gottesdienste finden immer mittwochs in der 2. Stunde statt und werden gemeinsam von den Religionslehrkräften, den Ortsgeistlichen und einem Religionskurs vorbereitet. Die Teilnahme an den Gottesdiensten ist freiwillig und die nicht teilnehmenden Schüler(innen) nehmen am normalen Klassenunterricht teil. Da aber in dieser Stunde keine neuen Unterrichtsinhalte erarbeitet und keine Klausuren, Klassenarbeiten oder Tests in diese Stunde gelegt werden, entsteht für die am Gottesdienst teilnehmenden Schüler(innen) kein Nachteil.

Fazit

Formular „Schulgottesdienst-Elterngenehmigung
Aus organisatorischen Gründen benötigen wir von jedem minderjährigen Schüler bzw. jeder minderjährigen Schülerin die grundsätzliche Information darüber, ob er/ sie die Schulgottesdienste besuchen darf oder nicht. Diese muss von einem Erziehungsberechtigten unterschrieben werden und gilt bis auf Widerruf.
Über die konkrete Teilnahme am Schulgottesdienst entscheiden die Schüler(innen), die eine Erlaubnis haben, von Mal zu Mal ganz persönlich. Diese Entscheidung wird in der Woche vor dem Schulgottesdienst von den Religionslehrkräften abgefragt.