Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,

nach und nach erhalten wir endlich die Informationen von der Bezirksregierung, die hoffentlich auch viele eurer/Ihrer Fragen beantworten:

  1. Sportabitur – Prüfungen vor Ostern

Die Prüfungen für das Sportabitur müssen auf den Zeitraum nach den Ferien verschoben werden.

  1. Versäumte Vorabiturklausuren

Sollte es in Einzelfällen an Schulen durch Schulschließungen in den vergangenen Wochen bzw. durch die vorzeitige Einstellung des Unterrichts ab dem 16. März nicht möglich sein, dass alle angehenden Abiturientinnen und Abiturienten die notwendigen Leistungsnachweise („Vorabiturklausuren“) erbringen konnten, so sollen die Schulen das unmittelbar nach den Osterferien nachholen. Für diesen Fall erfolgt die Zulassung der betroffenen Schülerinnen und Schüler durch die ZAA-Konferenz bis zum 5. Mai und die Schülerinnen und Schüler legen ihre Abiturprüfungen ab dem 7. Mai an den zentralen Nachschreibeterminen ab. (Wenn der ZAA die Zulassung noch bis zum 30. April beschließen könnte, könnten die regulären Klausuren un D, M und GW auch von den Nachschreibern mitgeschrieben werden.)

  1. Termine

Die vorzeitige Einstellung des Unterrichts ab dem 16. März bis zum Ende der Osterferien hat grundsätzlich keine Auswirkungen auf die Terminsetzungen bei den bevorstehenden Abiturprüfungen. Die Termine sind insbesondere mit Blick auf die Fächer Deutsch, Mathematik, Englisch und Französisch aufgrund des durch die Kultusministerkonferenz veranlassten länderübergreifenden Aufgabenpools zwischen den Ländern abgestimmt und bleiben in diesen und allen anderen Fächern grundsätzlich bestehen. Auch die Konferenz des Zentralen Abiturausschusses (ZAA) am 2. April kann wie vorgesehen stattfinden, da die Schulen als Gebäude nicht geschlossen sind.

Selbst für den Fall, dass der Unterricht nicht unmittelbar nach den Osterferien wieder aufgenommen werden sollte, ist vorgesehen, dass die Schulgebäude in Abstimmung mit den örtlich zuständigen Behörden von Abiturientinnen und Abiturienten sowie Lehrkräften genutzt werden können, um an den vorgesehenen Terminen ordnungsgemäße Prüfungen durchzuführen, da die Einstellung des Unterrichts einen generellen prophylaktischen Charakter hat und die Räumlichkeiten selbst nicht betroffen sind.

  1. Klausurrückgaben, Noten und Zulassung

Wir suchen auf Stadtebene mit der Bezirksregierung abgestimmte Lösungen für unsere vier Schulen in der Kooperation. Ich hoffe, Mitte nächster Woche, wissen wir, wie Sie alles erhalten.

Ich grüße euch/ Sie alle herzlich

Eure/ Ihre Diana Schilling