Liebe Eltern,

die Regelung der Notbetreuung ist gestern von der Landesregierung erweitert worden. Sie gilt ab Montag, 23. März 2020, und sieht im Wesentlichen Folgendes vor:

–          Statt bisher beide Elternteile muss nur noch ein Elternteil in kritischer Infrastruktur tätig sein

–          Die Notbetreuung soll auf Samstage und Sonntage erweitert werden

–          Unter dieser Maßgabe soll die Notbetreuung auch in den Osterferien außer an den gesetzlichen Feiertagen erfolgen.

(Weiterhin sollen Eltern die Betreuung vornehmlich privat und eigenständig organisieren.)

Bei Bedarf wenden Sie sich bitte an uns!

Mit den besten Wünschen für Sie und Ihre Familien

Ihre Diana Schilling