Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

im Hinblick auf die von der Landesregierung aufgehobene Maskenpflicht im Unterricht habe ich von der Bezirksregierung Münster heute folgende Rechtsauskunft erhalten:

Die Schulgemeinde kann beschließen, dass auf freiwilliger Basis die Maske im Unterricht getragen werden kann. Das bedeutet, dass jede Schülerin und jeder Schüler von seinem Recht Gebrauch machen kann, die Maske während des Unterrichts abzulegen. Sobald die Schülerin bzw. der Schüler ihren/seinen Platz verlässt, gilt weiterhin die Maskenpflicht überall im Gebäude sowie auf dem gesamten Schulgelände.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Diana Schilling, Schulleiterin