Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

gestern hat uns hier in der Schule die Nachricht aus Düsseldorf erreicht, dass die Selbsttests, die schon seit einiger Zeit auch Thema in den Medien sind, nun verbindlich an allen weiterführenden Schulen Nordrhein-Westfalens durchgeführt werden sollen. Die Politiker sind der Meinung, dass „in der gegenwärtigen Situation und mit dem Ziel, Gesundheitsschutz und Bildungschancen gleichermaßen sicher stellen zu können, […] der Schulbetrieb im Interesse aller – auch von solchen Testungen begleitet werden“ müsse. Sie gehen davon aus, dass „die Selbsttests einen wichtigen Beitrag zum Infektionsschutz an einer Schule leisten“.  Zu der Frage, wie zielführend diese Maßnahme zur Bekämpfung der Pandemie ist, kann ich mich aufgrund fehlender Fachkenntnis nicht seriös äußern. Ich weiß aber, dass uns das von der Landesregierung geplante Vorgehen noch einmal vor besondere pädagogische Herausforderungen stellt.

Die Landesregierung sieht ein „gestuftes Verfahren“ vor. Das bedeutet konkret, dass bis zu den Osterferien jeder Schüler, jede Schülerin, zunächst einen Selbsttest unter Aufsicht und Anleitung der Lehrkräfte in der Schule durchführen soll. Darüber, wie dies konkret am Emsland-Gymnasium umgesetzt werden kann, werden wir jetzt sorgfältig beraten. Auf der Lehrkräftekonferenz am Mittwoch (17.03.) wird es ebenfalls ein zentrales Thema sein.

Die Landesregierung geht davon aus, dass die Testungen als „Schutzinstrument […] möglichst flächendeckend bzw. bei allen Schülerinnen und Schülern in der Schule durchgeführt werden“ sollten. Die Testung ist jedoch freiwillig. Wenn Sie gegen eine Testung Ihres Kindes Widerspruch erheben wollen, können Sie das mit der angehängten Widerspruchserklärung tun. Entsprechendes gilt selbstverständlich auch für volljährige Schülerinnen und Schüler.

Über die Selbsttests sollten Sie noch wissen, dass ein positives Ergebnis noch keinen positiven Befund einer Covid-19-Erkrankung darstellt, sondern einen „begründeten Verdachtsfall“, der dann durch einen aussagekräftigeren sogenannten PCR-Test bestätigt werden müsste. Es kann durch den Selbsttest aber innerhalb von 15 bis 20 Minuten Aufschluss darüber gegeben werden, „ob eine Person zum Zeitpunkt der Testung infektiös ist“ ist.

Sobald wir die Tests erhalten haben, werde ich Sie über das an unserer Schule geplante Vorgehen ausführlich informieren. Sie können auch dann noch entscheiden, ob Sie mit dieser Maßnahme einverstanden sind.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Diana Schilling, Schulleiterin