Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

ich hoffe, dass Sie alle erholsame Ferien- und Ostertage verbracht haben und nun mit der erforderlichen Zuversicht auf die nächsten (Schul-)Wochen schauen können. Für die Schülerinnen und Schüler der Qualifikationsphase kann der Unterricht bereits ab kommenden Montag in Präsenz fortgesetzt werden. Hierfür gelten nach wie vor als erforderlichen Maßnahmen für den Infektionsschutz. Für sehr große Lerngruppen werden wir weiterhin zwei Räume für den Unterricht zur Verfügung stellen.

Abweichend von der bisherigen Regelung sind ab kommenden Montag alle Schülerinnen und Schüler bei Anwesenheit in der Schule verpflichtet, sich zweimal pro Woche unter Aufsicht der Lehrkräfte selbst zu testen.

Die Schülerinnen und Schüler der Q1 müssen hierzu bitte folgenden Passus des Ministeriums für Schule und Bildung beachten:

               „Der Besuch der Schule wird damit an die Voraussetzung geknüpft, an

wöchentlich zwei Coronaselbsttests teilgenommen zu haben und ein

negatives Testergebnis vorweisen zu können. Die Pflicht zur Durchführung

der Selbsttests wird für die Schülerinnen und Schüler in der Schule

erfüllt. Alternativ ist möglich, die negative Testung durch eine

Teststelle nachzuweisen (Bürgertest), die höchstens 48 Stunden

zurückliegt. Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht nicht

nachkommen, können nicht am Präsenzunterricht teilnehmen.“

Für die Schülerinnen und Schüler der Q2 gilt darüber hinaus Folgendes:

Die Abiturprüfungen beginnen wie vorgesehen am 23. April. Nach dem Erlass vom 7. Dezember 2020 soll sich der Unterricht für Abiturientinnen und Abiturienten in den neun Unterrichtstagen zwischen dem Ende der Osterferien und dem Beginn der Prüfungen auf die Abiturprüfungsfächer konzentrieren.

Dies führt zu unterschiedlichen Anwesenheiten in den verschiedenen Kursen. Angesichts des derzeitigen Infektionsgeschehens können Schulen entscheiden, angehende Abiturientinnen und Abiturienten auf Wunsch und nach Beratung durch die Schule vom Präsenzunterricht freizustellen – ohne dass hieraus ein Anspruch auf individuellen Distanzunterricht entsteht. Gleichwohl gibt es auch in diesem Zeitraum beispielsweise für die Zulassung zum Abitur oder auch die Rückgabe von Klausuren verpflichtende Anwesenheitstermine für die Schülerinnen und Schüler.“

(Wir haben in einer separaten Mail die Schülerinnen und Schüler über diese Möglichkeit ausführlich informiert.)

Trotz aller Unwägbarkeiten wünsche ich Ihnen und euch einen guten Start am kommenden Montag und uns allen, dass wir diese Pandemie mit all ihren (noch gar nicht absehbaren Folgen) bald überstanden haben werden. Passen Sie bis dahin weiterhin gut auf sich auf!

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Diana Schilling

Schulleiterin