Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

das neue Jahr beginnt für uns alle hier in der Schule noch nicht so, wie wir uns gute Schule vorstellen – aber wir schauen zuversichtlich nach vorne und in diesem Sinne wünsche ich Ihnen und euch allen einen guten Start – auch für den Unterricht, der am kommenden Montag wieder beginnen wird!

Wir werden in allen Jahrgangsstufen zunächst wieder auf Distanz unterrichten müssen. Das Konzept zum Homeschooling, das Sie auf der Homepage finden, wird aktuell überarbeitet und morgen in seiner ab Montag gültigen Form online gestellt. Außerdem werden Ihre Kinder auf dem Vertretungsplan eine Übersicht darüber finden, in welchen Wochen die jeweiligen Videokonferenzen stattfinden werden – hier haben wir für die nicht-schriftlichen Fächer A- und B-Wochen unterschieden.

Für alle Schülerinnen und Schüler der Q1 und Q2 gilt für alle noch anstehenden Nachschreibklausuren, regulären Klausuren und Prüfungen eine Ausnahmeregelung – für alle Klausuren und Prüfungen können die betroffenen Schülerinnen und Schüler wie geplant in die Schule kommen. Wir sind uns darüber im Klaren, dass insbesondere für die Schülerinnen und Schüler der Q2 ein besonders großer Betreuungs- und Beratungsbedarf besteht. Die jeweiligen Fachkolleginnen und -kollegen sowie die Jahrgangsleitung haben dies im Blick und stehen für entsprechende Gespräche zur Verfügung.

Bereits vor den Weihnachtsferien haben wir I-Pads für Schülerinnen und Schüler ausleihen können, die noch über kein Endgerät verfügen. Leider konnten damit noch nicht alle, die Bedarf angemeldet hatten, versorgt werden. Ich möchte Sie daher bitten, sich im Bedarfsfall mit der jeweiligen Klassenleitung in Verbindung zu setzen, damit wir hier – gegebenenfalls auf anderem Weg – Abhilfe schaffen können.

Wie Sie bereits wissen, wird seit den Sommerferien auch der Unterricht im Homeschooling genauso bewertet wie Präsenzunterricht. Damit wir für Sie und Ihre Kinder hier möglichst große Transparenz und für alle Beteiligten auch Verbindlichkeit schaffen können, arbeiten wir gerade an den Vorgaben des Ministeriums für Schule und Bildung, um ein auf das Emsland-Gymnasium zugeschnittenes Konzept umsetzen zu können. Hierbei werden auch die Fachschaften mit ihren jeweiligen Beurteilungsformaten miteinbezogen. In der kommenden Woche wird der Eilausschuss der Schulkonferenz tagen, um über dieses Konzept zur Leistungsbewertung abzustimmen. Anschließend wird es Ihnen umgehend zur Verfügung gestellt.

Abschließend möchte ich Sie noch darauf aufmerksam machen, dass wir für alle Kinder der Jahrgangsstufen 5 und 6, die zuhause nicht betreut werden können, eine Notbetreuung in der Schule einrichten werden. Hierzu finden Sie weitere Informationen der Landesregierung im Anschluss an diese Mail.

Die kommenden Wochen werden uns allen wieder viel abverlangen – für viele von Ihnen, aber auch für Lehrkräfte mit jüngeren Kindern, bedeutet das Homeschooling eine zusätzliche Belastung in einem ohnehin schon sehr schwierig gewordenen Alltag. Bitte melden Sie sich im Sekretariat, aber gerne auch bei mir persönlich, wenn es Probleme gibt, die wir hier lösen können. Wir sind jeden Tag für Sie da!

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Im Folgenden teile ich Ihnen noch die zentralen Passagen der heute eingegangenen Dienstmail des Ministeriums im Wortlaut mit:

Schulbetrieb an den nordrhein-westfälischen Schulen ab dem 11. Januar 2021:

Am 5. Januar 2021 haben die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder gemeinsam mit der Bundeskanzlerin erneut beraten. Die dort gefassten Beschlüsse hat das Ministerium für Schule und Bildung in der Folge intensiv mit vielen Akteuren und Verbänden aus dem Bildungsland Nordrhein-Westfalen erörtert, ferner hat das Kabinett hierzu beraten. Für den Schulbetrieb in Nordrhein-Westfalen gelten nunmehr im Lichte dieser Beratungen und Beschlüsse ab dem 11. Januar 2021 folgende Regelungen:

  • Der Präsenzunterricht wird ab sofort bis zum 31. Januar 2021 ausgesetzt. In allen Schulen und Schulformen wird der Unterricht mit dem Start nach den Weihnachtsferien ab Montag, den 11. Januar 2021, grundsätzlich für alle Jahrgangsstufen als Distanzunterricht erteilt. Soweit die Umstellung auf Distanzunterricht weitere Vorbereitungszeit an den Schulen erforderlich macht, sind bis zu zwei Organisationstage möglich, so dass der Distanzunterricht spätestens ab dem 13. Januar 2021 stattfindet. Über die Notwendigkeit solcher Organisationstage entscheidet die Schulleitung vor Ort. Der Distanzunterricht unterliegt den rechtlichen Vorgaben der Zweiten Verordnung zur befristeten Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen gemäß § 52 SchulG (DistanzunterrichtVO): Zur Ausgestaltung des Distanzunterrichts wird noch einmal auf die Ihnen bereits durch die letzte SchulMail bekannte Übersicht zu den Unterstützungsmaterialien verwiesen.
  • Die Regelungen zur Aussetzung des Präsenzunterrichts sowie zur Erteilung des Distanzunterrichts gelten grundsätzlich auch für alle Abschlussklassen. […]
  • Alle Eltern sind aufgerufen, ihre Kinder – soweit möglich – zuhause zu betreuen, um so einen Beitrag zur Kontaktreduzierung zu leisten. Um die damit verbundene zusätzliche Belastung der Eltern zumindest in wirtschaftlicher Hinsicht abzufedern, soll bundesgesetzlich geregelt werden, dass das Kinderkrankengeld im Jahr 2021 für 10 zusätzliche Tage pro Elternteil (20 zusätzliche Tage für Alleinerziehende) gewährt wird. Der Anspruch soll auch für die Fälle gelten, in denen eine Betreuung des Kindes zu Hause erfolgt, weil dem Appell des Ministeriums für Schule gefolgt wird. […]
  • Alle Schulen der Primarstufe sowie der weiterführenden allgemeinbildenden Schulen bieten jedoch ab Montag, den 11. Januar 2021, ein Betreuungsangebot für diejenigen Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6 an, die nach Erklärung Ihrer Eltern nicht zuhause betreut werden können oder bei denen eine Kindeswohlgefährdung nach Rücksprache mit dem zuständigen Jugendamt vorliegen könnte (das Anmeldeformular ist als Anlage beigefügt). Die Betreuung findet zeitlich im Umfang des regulären Unterrichts- und Ganztags- bzw. Betreuungszeitraums, bei Bedarf auch unabhängig vom Bestehen eines Betreuungsvertrages statt.
  • Während der Betreuungsangebote in den Schulen findet kein regulärer Unterricht statt. Vielmehr dienen die Betreuungsangebote dazu, jenen Schülerinnen und Schülern, die beim Distanzunterricht im häuslichen Umfeld ohne Betreuung Probleme bekämen, die Erledigung ihrer Aufgaben in der Schule unter Aufsicht zu ermöglichen. Diese Schülerinnen und Schüler nehmen – auch wenn sie sich in der Schule befinden – am Distanzunterricht ihrer jeweiligen Lerngruppe teil. Für die Aufsicht kommt vor allem sonstiges schulisches Personal in Betracht (aber gegebenenfalls auch ein Teil der Lehrkräfte). […]   
  • Für Klassenarbeiten gilt: Grundsätzlich werden in den Schulen bis zum 31. Januar 2021 keine Klassenarbeiten und Klausuren geschrieben, da der Unterricht im 1. Schulhalbjahr eine ausreichende Basis für die Leistungsbewertung auf dem Halbjahreszeugnis geschaffen hat. Ausnahmen hiervon gelten für in diesem Halbjahr noch zwingend zu schreibende Klausuren und durchzuführende Prüfungen in den Jahrgangsstufen Q1 und Q2 […]; hier können die nach APO-GOSt erforderlichen, wegen der Unterrichtsausfälle vor Weihnachten aber noch nicht geschriebenen Klausuren im Einzelfall unter Einhaltung der Hygienevorgaben der CoronaBetrVO im Präsenzformat geschrieben werden. 

Die nunmehr getroffenen Regelungen sind angesichts der nach wie vor sehr angespannten und äußerst unsicheren allgemeinen Infektionslage erforderlich. Die grundsätzliche Entscheidung für einen Distanzunterricht bis Ende Januar 2021 leistet zudem einen Beitrag dazu, den Fokus klar auf einen möglichst guten Distanzunterricht zu legen und zusätzliche organisatorische Belastungen der Lehrkräfte zu vermeiden.

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Mit freundlichen Grüßen

Dr. Diana Schilling

Schulleiterin