In der Qualifikationsphase sind für jeden Grund- und Leistungskurs mindestens zwei profilbildende Bewegungsfelder und Sportbereiche festzulegen. (Richtlinien S. 24)
Bedingt durch die Prüfungsbestimmungen für das Abitur sind aus der folgenden Gruppierung zwei Sportbereiche auszuwählen: (Richtlinien S. 75)
– Spielen in und mit Regelstrukturen – Sportspiele
– Gestalten, Tanzen, Darstellen – Gymnastik/Tanz, Bewegungskünste
– Laufen, Springen, Werfen – Leichtathletik
oder
Bewegen im Wasser – Schwimmen
oder
Bewegen an Geräten – Turnen
oder
Gleiten, Fahren, Rollen – Rollsport, Bootssport, Wintersport
oder
Ringen und Kämpfen – Zweikampfsport
Es sind mindestens zwei pädagogische Perspektiven aus der folgenden Gruppierung zu berücksichtigen:
– A Wahrnehmungsfähigkeit verbessern, Bewegungserfahrungen erweitern
– B Sich körperlich ausdrücken, Bewegungen gestalten
– C Etwas wagen und verantworten
– D Das Leisten erfahren, verstehen und einschätzen
– E Kooperieren, wettkämpfen und sich verständigen
– F Gesundheit fördern, Gesundheitsbewusstsein entwickeln
Unterrichtsvorhaben (Richtlinien S. 24)
„ In den Kurshalbjahren 12/I bis 13/I sind im Grundkurs jeweils drei, im Kurshalbjahr 13/II zwei innerhalb des jeweiligen Kursprofils thematisch konkretisierte Unterrichtsvorhaben verbindlich, die im direkten Bezug zum sportlichen Handeln auf der Übungsstätte stehen. Im Leistungskurs sind solche Themen vertieft zu behandeln. Darüber hinaus ist im Verlauf der Qualifikationsphase zusätzlich die Behandlung von mindestens drei weiteren Unterrichtsvorhaben verbindlich, die eine Auseinandersetzung mit sportbezogenen Fragestellungen auch unabhängig vom eigenen sportlichen Handeln ermöglichen.
Auf die Anforderungen des praktischen Teils der Abiturprüfungen ist im Rahmen der profilbildenden Bewegungsfelder und Sportbereiche vorzubereiten.“